Die Söhne Enaks müssten schon tot sein (Richter 1,20)
Ähnlich wie der vorige Widerspruch ist auch dieser hier.
Die Söhne Enaks müssten eigentlich schon längst tot (Jos. 11,21-22) oder vertrieben (Jos. 15,14) sein.
Und sie gaben dem Kaleb Hebron, so wie Mose geredet hatte; und er vertrieb daraus die drei Söhne Enaks.
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Und Kaleb trieb von dannen aus die drei Söhne Enaks, Scheschai und Achiman und Talmai, Kinder Enaks.
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Lösungsvorschläge
(vor 4 Monaten)
Nur weil bei verschiedenen Büchern das selbe Ereignis erzählt wird soll hier ein Widerspruch sein?
Es ist wohl klar dass, das Richter Buch nach dem Josua Buch entstanden ist, warum darf man das selbe Ereignis nicht in einem späteren Buch zur Erinnerung erwähnen?
Wenn ich ein Buch über Kriege schreibe, darf ich dann auch nicht über den Sieg der Amerikaner über Deutschland schreiben, weil schon jemand vor mir in einem Buch besagten Sieg erwähnt hat?
Man achte darauf das hier nicht von unterschiedlichen Ereignissen oder verschiedenen Zeitpunkten die Rede ist!
(vor 4 Monaten)
Es handelt sich hier aber nicht um das selbe Ereignis!
Siehe Jos. 11,21. Zur Zeit Josuas (also der Zeit vor der Zeit der Richter) hieß es bereits: "Es blieben keine Enakiter im Land der Söhne Israel übrig."
Hingegen heißt es in Richter 1,1 "Und es geschah nach dem Tod Josuas". Richter 1,20 findet demnach zu einer späteren Zeit statt als Josua 15,14.
(vor 1 Monat)
Das liegt daran, dass du nicht die ganze Bibel liest.
Jos 11:21-22: "Und Josua kam zu jener Zeit und rottete die Enakiter aus von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab, von dem ganzen Gebirge Juda und dem ganzen Gebirge Israel, und er vollstreckte an ihnen samt ihren Städten den Bann. Und er ließ keinen dieser Enakiter übrigbleiben im Lande der Kinder Israel, außer zu Gaza, zu Gat und zu Asdod; daselbst blieb ein Rest übrig."
In Vers 22 steht, dass ein Rest übrig blieb.
Ri 1:18: "Dazu eroberte Juda Gaza samt seinem Gebiet, und Askalon samt seinem Gebiet, und Ekron samt seinem Gebiet."
Hier geht es nun um die Orte, an dem der Rest übrig geblieben ist.
Ergo kein Widerspruch.